KGN Briefkopf

Fremdsprachenfolge am KGN

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat in einem Urteil vom 24.07.2007 (Aktenzeichen 9 S 1298/07) per einstweiliger Anordnung eine Rechtsverordnung Kultusministeriums Baden-Württemberg vorläufig ausgesetzt, nach der die Schüler an Gymnasien in der „Rheinschiene“ Französisch als erste Fremdsprache lernen müssen.

Am KGN lernen die Schüler beide Sprachen (Französisch und Englisch) ab Klasse fünf. Nähere Informationen können Sie der folgenden Präsentation entnehmen.

Veröffentlicht am 28.07.2007, zuletzt geändert am  11.10.2007 • KGN » Schulleben » MitteilungenStichwörter: , , , , , ,