Regelungen für den Aufenthalt in der Mittagspause
Liebe Schülerinnen und Schüler,
in den nächsten Wochen, bis zum Beginn der Osterferien am 15.03.08, möchten wir in der die Mittagspause versuchsweise folgende Regelungen für den Aufenthalt der Klassen 5-12 durchführen:
Stillarbeitsräume zur Erledigung der Hausaufgaben
| Klasse | Raum |
|---|---|
| 5 – 6 | Universalraum, R.202 (wie bisher) |
| 7 – 10 | Klassenräume bleiben zur Erledigung der Hausaufgaben geöffnet. Hier ist Arbeitsruhe einzuhalten! |
| 11 – 12 | Klassenräume wie bisher |
Aufenthalts- und Spielzimmer
| Klasse | Raum |
|---|---|
| 5 – 6 | R. 112 (wie bisher) |
| 7 – 10 | R. 250 |
Betreute Hausaufgabenhilfe
| Klasse | Raum |
|---|---|
| 5 – 11 | R. 202 |
Individuelle Nachhilfe nach Absprache mit Frau Fydrich
Verzehr von Speisen und Getränken
- In der Cafeteria gekaufte, warme Speisen dürfen nicht in die Stillarbeitsräume, Klassenzimmer und die oben angegebenen Aufenthaltsräume mitgenommen werden.
- Ebenso müssen warme, außerhalb gekaufte Speisen in der Cafeteria verzehrt werden.
- Die Mitnahme von „duftenden“ Dönern, Pommes, Fleischkäsbrötchen und ähnlichen Speisen in die Klassenräume ist nicht erlaubt.
Wir möchten dringend bitten, die obigen Regelungen zu beherzigen. Sollte sich in den nächsten Wochen zeigen, dass einzelne Klassen die Regeln nicht beachten, müssen wir deren Klassenräume leider wieder abschließen. Für die Stillarbeit ständen diesen Schülern dann nur R. 202 und als Aufenthaltsraum R.250 zur Verfügung.
Dr. Gudrun Fydrich — 19.02.2008
